Österreich: Gemeinnützigkeitsrecht reformiert

Die österreichische Regierung hat ein Gesetz vorgelegt, das das Gemeinnützigkeitsrecht des Landes reformiert. Es soll die Gründung neuer Stiftungen erleichtern und es erlaubt, dass gemeinnützige Organisationen an andere gemeinnützige Organisationen spenden, sofern diese groß genug sind. Außerdem sollen Spenden an Kultureinrichtungen sowie an Forschungsförderungseinrichtungen abzugsfähig werden. Wenn die Reform den Bundesrat passiert, kann das Gesetz 2016 in Kraft treten. Vertreter von wissenschaftlichen Einrichtungen in Österreich erhoffen sich größere Zuwendungen aus privaten Vermögen durch die neue Rechtslage.

, Ausgabe 162 November-Dezember 2015