Griechische Hilfsorganisationen müssen ihren Grundbesitz und ihre Einnahmen – darunter auch inländische Spenden – versteuern. Auf die daraus entstehenden Belastungen haben die SOS-Kinderdörfer aufmerksam gemacht. Allein 2016 hätten die Kinderdörfer in Griechenland 165.000 Euro Steuern gezahlt. Ausländische Spenden seien jedoch nicht steuerpflichtig.
Griechenland: Hilfsorganisationen müssen Spenden versteuern
, Ausgabe 184 November-Dezember 2017