Griechenland: Hilfsorganisationen müssen Spenden versteuern

Griechische Hilfsorganisationen müssen ihren Grundbesitz und ihre Einnahmen – darunter auch inländische Spenden – versteuern. Auf die daraus entstehenden Belastungen haben die SOS-Kinderdörfer aufmerksam gemacht. Allein 2016 hätten die Kinderdörfer in Griechenland 165.000 Euro Steuern gezahlt. Ausländische Spenden seien jedoch nicht steuerpflichtig.

, Ausgabe 184 November-Dezember 2017
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