Kommentar: Engagementstiftung des Bundes – echte Mitsprache oder staatliche Vorgaben?

von Gisela Jakob

Die Bundesregierung plant, eine Deutsche Engagement Stiftung zu gründen. Mit dieser Stiftung eröffnen sich Optionen, das bürgerschaftliche Engagement vor Ort, in den Kommunen, lokalen Vereinen und Infrastruktureinrichtungen, zu fördern. Das Modell einer auf Zuwendungen basierenden Stiftung bietet die Möglichkeit, jenseits des Kooperationsverbots zwischen Kommunen und Bund Ressourcen bereit zu stellen, um Engagement förderliche Strukturen zu unterstützen und aufzubauen.

Sinn und Reichweite einer solchen Engagementstiftung des Bundes sind allerdings davon abhängig, wie Satzung und Auftrag der Stiftung ausgestaltet werden: Wie wird sich die Stiftung zwischen staatlichen Steuerungsvorgaben und zivilgesellschaftlicher Einflussnahme behaupten? Wie lässt sich sicherstellen, dass eine solche Bundesstiftung jenseits politischer Konjunkturen und parteipolitischer Präferenzen eine Einrichtung bleibt, die sich an der Vielfalt einer lebendigen Zivilgesellschaft orientiert?

Die Stiftung verlöre ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie zu einem Vollzugsorgan der Politik des federführenden Ministeriums würde. Vielmehr muss gewährleistet sein, dass demokratische Strukturen der Entscheidungsfindung etabliert werden und die Zivilgesellschaft eine starke Position in den Gremien der Stiftung bekommt. Zivilgesellschaft meint dabei das breite und vielfältige Spektrum von Organisationen und Zusammenschlüssen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen und engagieren.

Engagementförderung als Infrastrukturförderung

Staatliche Engagementförderung unterliegt immer der Gefahr, das Engagement seiner Bürger für die Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme in den Dienst zu nehmen. Wenn es in einschlägigen Modellprogrammen vor allem darum geht, die so genannten jungen Alten zu aktivieren oder ehrenamtliche Ressourcen im Pflegebereich zu generieren, dann steht immer im Raum, dass der fördernde Staat das bürgerschaftliche Engagement als Lückenbüßer und Ausfallbürgen missbraucht. Dies zerstört letztendlich die Eigensinnigkeit zivilgesellschaftlichen Handelns.

Deshalb sollte eine Deutsche Engagement Stiftung nicht Programme fördern, sondern sie sollte ermöglichende Strukturen schaffen; solche, in denen sich die Freiheit und Eigenlogik bürgerschaftlichen Engagements entfalten können, in denen die Bürger ihre eigenen Ideen verwirklichen und in denen dann – aber aus der Zivilgesellschaft heraus – auch gesellschaftliche Probleme bearbeitet werden können. Für die Engagement Stiftung würde dies bedeuten, vor allem die lokalen Infrastrukturen und Anlaufstellen zur Engagementförderung in ihren Aktivitäten zu unterstützen. Und auf Bundesebene müsste darauf hingewirkt werden, dass Engagementförderung im Zuwendungsrecht endlich als gemeinnütziger Zweck anerkannt wird.

Fazit

Die geplante Bundesstiftung wäre ein wichtiges Signal, dass die Förderung bürgerschaftlichen Engagements ernst genommen und als politischer Auftrag wahrgenommen wird. Zugleich muss aber immer das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Steuerung und zivilgesellschaftlicher Eigensinnigkeit mitreflektiert werden, auch wenn es darum geht, Engagementpolitik weiter zu entwickeln.

Kommentar von Prof. Dr. Gisela Jakob für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 155 – April 2015 vom 30.04.2015

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