Wie Richter und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein Geldauflagen in Strafsachen an gemeinnützige Organisationen zugeteilt haben, ist intransparent und kompliziert, hat der Landesrechnungshof von Schleswig-Holstein in seinen “Bemerkungen 2017” kritisiert. Niemand prüfe, wie die Gelder verwendet würden. Von 2010 bis 2015 seien die Geldauflagen-Empfänger vom Oberlandesgericht nicht lückenlos verzeichnet worden. Der Landesrechnungshof fordert Prüfungen und empfiehlt, einen Sammelfonds einzurichten, in den alle Geldauflagen eingezahlt werden sollten und über dessen Verwendung ein Gremium aus einem Richter, einem Staatsanwalt und einem Vertreter des Justizministeriums zu entscheiden hätten.
Schleswig-Holstein: Kritik an Verteilung von Strafgeldern
, Ausgabe 179 Juni 2017