Wenn es um große Summen geht, wird die Frage interessant, wie die Bußgelder bei der Einstellung von Strafverfahren verteilt werden. Es ist Sache der Richter, darüber zu entscheiden. Sie nutzen diese Freiheit auf höchst unterschiedliche Art und Weise. Mal bekommt der Staat sehr viel, mal geht der Großteil des Geldes an gemeinnützige Organisationen. Die Verteilung im Fall von Bernie Ecclestone legt den Verdacht nahe, dass die Zuwendung an die Gemeinnützigen mehr der Legitimation eines Deals dient, als dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihre Leistungen ernst genommen würden, meint Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer der Aktiven Bürgerschaft, in seinem Kommentar.
Kommentar: Legitimationspartner bei Geldauflagen?
Ausgabe 148 August 2014