Ab 2024 sollen sich alle Interessierten in einem „Zuwendungsempfängerregister“ beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn über den Gemeinnützigkeitsstatus einer Spenden empfangenden Organisation informieren können. „Ein notweniger Reformschritt zu mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor“, lobt Prof. Dr. Rainer Hüttemann in der npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen. Vor allem, weil die Regelung Erwartungen an transparente Informationen wecke, die sich nicht mehr einfangen lassen dürften. Hüttemann fordert jedoch, das Empfängerregister um „Mindestinformationen über die jährlichen Einnahmen und Ausgaben einer Organisation“ zu ergänzen. Das käme auch der Forschung über Non-Profit-Organisationen zugute. Der Beitrag mit dem Titel „Das neue Zuwendungsempfängerregister – ein erster Schritt für mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor“ erschien in Ausgabe 3/2021 am 1. Mai 2021.
„npoR“: Erster Schritt für Transparenz
Ausgabe 222 Mai 2021