In der Mai-Ausgabe von „npoR“ stellen die Rechtsanwälte Christian Kirchhain und Eva-Maria Kraus klar, dass entgegen einer verbreiteten Annahme Finanzhilfen auch gemeinnützigen Organisationen in der Corona-Krise zustehen: „Behauptet wird etwa, gemeinnützige Organisationen erhielten keine Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm 2020, weil sie keine ‚Unternehmen‘ seien. Dies ist so pauschal nicht richtig. Auch gemeinnützige Organisationen können an staatlicher und staatlich geförderter Finanzhilfe partizipieren.“ Der Artikel ist Teil einer Sonderbeilage zur Covid-19-Pandemie.
„npoR“: Irrtümer über Corona-Hilfen
Ausgabe 212 Juni 2020