Finanzministerium verbessert Bedingungen für Sachspenden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert die Bedingungen für Sachspenden von Einzelhändlern an gemeinnützige Organisationen. Das Ministerium reagiert mit der Regelung auf die großen Mengen unverkaufter Saisonware im Einzelhandel, denen die Vernichtung droht. Mit einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder (III C 2 – S 7109/19/10002:001) vom 18. März informierte das Ministerium darüber, dass es vorübergehend auf die Umsatzsteuer verzichten werde, die normalerweise im Fall einer Sachspende anfällt. Die Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind beziehungsweise erfolgen werden. Dass bisher Umsatzsteuer im Falle einer Sachspende anfiel, jedoch nicht, wenn die Ware vernichtet wurde, hatte dazu geführt, dass viele Händler Ware lieber entsorgten als sie zu spenden. 

Zuvor hatten die Bundestagsfraktion der Grünen, der Paritätische Gesamtverband und der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, eine Möglichkeit zu schaffen, dass Händler nicht-verkäufliche Ware ohne Mehrkosten an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen spenden können. Unterzeichnet haben den Appell Katrin Göring-Eckhardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, sowie Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

www.bundesfinanzministerium.de/…
WWW.GRUENE-BUNDESTAG.DE/…GEMEINSAMER_APPELL_-_SPENDEN_STATT_VERNICHTEN

Ausgabe 220 März 2021