Hamburg: Stadt will Stiftungsrecht nicht ändern

Der Senat der Hansestadt Hamburg sieht keinen Grund, das Stifterprivileg zu ändern. Es besagt, dass eine Stiftung keine Jahresrechnung vorlegen muss, wenn der Stifter das nicht wünscht. Das Privileg kann in Anspruch genommen werden, wenn der Stifter eine natürliche Person ist und solange er noch lebt. Von den rund 1.300 Hamburger Stiftungen machen derzeit 358 Stiftungen vom Stifterprivileg Gebrauch, gab der Senat in seiner Antwort vom 26. Januar 2017 auf eine Kleine Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Dora Heyenn an (Drucksache 21/7705). Sie würden vom Finanzamt im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung ausreichend beaufsichtigt, hieß es, und bei Hinweisen auf Fehlentwicklungen könne die Aufsicht die Vorlage der Jahresrechnungen einfordern.

, Ausgabe 175 Februar 2017