Der Urenkel des legendären Flugzeugerfinders Graf Ferdinand von Zeppelin, Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin, hat Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, weil er nicht mit der Form der Zeppelin-Stiftung einverstanden ist. Graf von Brandenstein-Zeppelin streitet bereits seit mehreren Jahren mit der Stadt über den Stiftungszweck. Der Stadt war das Stiftungsvermögen nach dem zweiten Weltkrieg zugefallen. Sie führte sie als nicht rechtsfähige örtliche Stiftung weiter. 1957 änderte die Stadt in der Satzung, dass die Erträge nicht nur mildtätig, sondern auch gemeinnützig genutzt werden können, also dass nicht nur Bedürftige unterstützt, sondern auch beispielsweise kommunale Bauten finanziert werden können. Nach Brandenstein-Zeppelins Ansicht hatte jedoch sein Urgroßvater lediglich mildtätige Verwendung der Stiftungserträge erlaubt, falls der ursprüngliche Zweck, nämlich die Förderung des Baus von Luftschiffen, nicht mehr erfüllt werden könnte. Brandenstein-Zeppelin ist der Meinung, dass die Stiftung in ihrer ursprünglichen Form wiederbelebt werden könnte, und stellte einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen (bürgerAktiv berichtete). Dieser wurde abgelehnt; dagegen richtet sich die Klage, die nun beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen liegt.
Baden-Württemberg: Zeppelin-Urenkel klagt wegen Stiftung
, Ausgabe 175 Februar 2017