Zum 1. Januar 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Es soll Bürgerinnen und Bürgern helfen, sich über Organisationen zu informieren, die sie unterstützen möchten. Das dabei angestrebte Ziel der Vereinfachung wird allerdings nur zum Teil erreicht, kritisiert Lisa Böttcher vom Deutschen Stiftungszentrum in Stiftung&Sponsoring 03.22: „So ist das Register im Zuge des JStG (Jahressteuergesetz, d. Red.) 2020 nicht mit steuerrechtlicher Publizitätswirkung ausgestattet worden“, schreibt sie in ihrem Beitrag „Das Zuwendungsregister“. Weiterhin blieben nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigungen notwendig. „Gerade in Krisenzeiten und Katastrophenfällen verursachen diese Nachweispflichten einen administrativen Mehraufwand und behindern die eigentliche Ausübung des Engagements.“
Stiftung&Sponsoring: Zuwendungsregister mit Teileffekten
, Ausgabe 234 Juni 2022