Thema Inklusion als Menschenrecht: Online-Handbuch und Förderung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion, auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Um neben der rechtlichen auch die tatsächliche Gleichstellung behinderter Menschen zu fördern, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. zusammen mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und dem Verein Lernen aus der Geschichte e.V. das Online-Handbuch “Inklusion als Menschenrecht” konzipiert. Auf dem zugehörigen Internetportal finden Lehrer, Erzieher, Jugendliche und Erwachsene in Selbsthilfegruppen oder Jugendzentren sowie Interessierte seit September 2011 Lehr- und Informationsmaterialien zu den Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte von der Antike bis in die Gegenwart, darunter Gesetzestexte, Spiele und exemplarische Biographien. “Mit der Website will das Deutsche Institut für Menschenrechte dazu beitragen, die Barrieren in den Köpfen abzubauen, die Menschen mit Behinderungen das Leben immer noch unnötig schwer machen”, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die in ihren Projekten und Aktivitäten das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern, können sich bei Aktion Mensch e.V. für das Jahr 2012 um eine Förderung im Schwerpunkt Inklusion bewerben. Bis zu 4.000 Euro pro Projekt stehen für Honorar- und Sachkosten zur Verfügung. Inklusion ist seit April 2011 ein neuer Baustein im fortlaufenden Förderprogramm von Aktion Mensch, das durch die gleichnamige Soziallotterie finanziell ermöglicht wird. Anträge für die Aktion “Miteinander gestalten” können bis zum 31.12.2013 gestellt werden.

, Ausgabe 117 Oktober 2011