Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Türkei und ihrem Monitoring befasst sich das Projekt “Freedom of Association in Turkey”. Einen Zwischenbericht veröffentlichte jetzt die Third Sector Foundation of Turkey (TÜSEV) in Kooperation mit der Civil Society Development Center Association (STGM). “Barriers to Freedom of Association of Associations in Turkey” beinhaltet eine Evaluation des 2004 geänderten Vereinsgesetzes (Associations Law) und Vorschläge für seine Verbesserung. Unter anderem fordern die nicht namentlich genannten Autoren, dass ein unabhängiges Gremium den Gemeinnützigkeitsstatus an Nichtregierungsorganisationen verleihen solle und nicht der Ministerrat; zudem sollten die Vorschriften für die Rechnungslegung gelockert werden und Bußgelder gesenkt oder nur nach einer Warnung und Zeit für eine Reaktion verhängt werden. In einem zweiten Teil des Berichts wird die in Entwicklung befindliche Monitoringmethode vorgestellt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse in englischer Sprache ist auf der Webseite von TÜSEV zu finden. Das Projekt wird gefördert von der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).
Türkei: Bericht zu “Freedom of Associations”
, Ausgabe 101 Mai 2010