Im November 2019 hat das Finanzamt Berlin der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Begründung sei, dass die Landesvereinigung Bayern der Organisation im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt werde, teilte der VVN-BdA am 22. November 2019 mit. Der volle Beweis des Gegenteils sei nicht erbracht worden. „Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll“, kritisiert der VVN-BdA. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ kritisierte, dass nicht die Ämter die Verfassungswidrigkeit beweisen müssten, sondern die Organisation ihre Verfassungstreue. Das sei „praktisch unmöglich und eine Umkehr des Rechtsstaatsprinzips.“ Der Verein hat Widerspruch eingelegt. Unter anderen die Jüdische Gemeinde zu Berlin sowie Politiker von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Entscheidung des Finanzamts.
Kurz zuvor wurde bekannt, dass im Oktober 2019 dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ) vom dortigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist. – Siehe auch Rubrik Politik.
vvn-bda.de/…
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/…
www.spiegel.de/…
www.demoz-lb.de/…