Zivilgesellschaftlicher Entwurf für ein Bürgerinformationsgesetz

Auf mehr Behördentransparenz zielt der Entwurf für ein Bürgerinformationsgesetz (BIG), den Greenpeace e.V., die Journalistenvereinigung netzwerk recherche e.V. und der Fachverband Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. im Dezember 2010 vorstellten. Der Zugang zu Informationen sollte für Bürgerinnen und Bürger einheitlich geregelt werden. Drei bestehende Gesetze könnten zu diesem Zweck zusammengefasst werden: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG-2006), das Umweltinformationsgesetz (UIG-2004) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG-2008), dessen Novellierung im Frühjahr 2011 ansteht. Der zivilgesellschaftliche Gesetzesentwurf sieht eine aktive Informationspflicht für Behörden, enge Antwortfristen und niedrige Gebühren vor.
In den Referentenentwurf zur Novelle des VIG, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 02.02.2011 vorlegte, seien nur einige Vorschläge der Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, erklärte der Leiter der Rechercheabteilung von Greenpeace, Manfred Redelfs. Vorgesehen seien etwa die automatische Veröffentlichung von Rechtsverstößen, eine Abwägungsklausel in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimisse oder die Antragstellung per E-Mail, eine Zusammenführung der drei Gesetze hingegen nicht. “Es kommt zu mehr, aber noch nicht zu ausreichender Behördentransparenz, falls der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung verabschiedet werden sollte”, sagte Redelfs gegenüber “Aktive Bürgerschaft aktuell”.

, Ausgabe 110 März 2011