NRW: Land löst Stiftungsfonds auf

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem vier treuhänderisch verwaltete Schul- und Stiftungsfonds aufgelöst und die Vermögen zwischen dem Land und der Kirche aufgeteilt werden. Während die Bistümer Köln und Münster ihre 40 Prozent in neue, kirchlich zweckgebundene Schul- und Studienfonds zu überführen planen, will das Land seinen Anteil zur Sanierung des Haushalts verwenden. Es handelt sich um den Bergischen Schulfonds, den Gymnasialfonds Münstereifel, den Münster’schen Studienfonds und den Beckum-Ahlen’schen Klostersfonds, und das Vermögen wird auf 270 Millionen Euro geschätzt, wie die Zeitschrift Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 1/2014) berichtete. Die Fonds und die darin enthaltenen Stiftungen sind teilweise mehr als 200 Jahre alt, das Vermögen stammt neben Einzelstiftungen hauptsächlich aus der damaligen Enteignung des Jesuitenordens und hatte den Zweck, mit seinen Erträgen diverse namentlich genannte Schulen und Universitäten zu finanzieren. Dieser Zweck werde inzwischen vom Staat erfüllt und entfalle somit, begründete die Landesregierung die Auflösung. “Mit diesem Argument könnte man die Mehrzahl aller gemeinnützigen Bildungsstiftungen auflösen, denn die meisten ihrer Zuwendungen und Förderleistungen finden sich in irgendeiner Form auch in der staatlichen Grundversorgung wieder”, kritisiert der Geschäftsführer des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds, Thomas Erdle. Er befürchtet, dass die Landesregierung noch auf weitere Stiftungen und zweckgebundene Sondervermögen zugreift und insgesamt durch die Auflösung die Grundidee einer Stiftung als eigenständige und dauerhafte Rechtsform sowie die Unantastbarkeit ihres Vermögens infrage gestellt sieht.

, Ausgabe 143 März 2014