Mecklenburg-Vorpommern: Wohlfahrtsverbände müssen transparenter sein

Wohlfahrtsverbände, die im Jahr mehr als 25.000 Euro an Zuschüssen vom Land erhalten, sollen künftig in einer Transparenz-Datenbank offenlegen müssen, woher sie ihre Mittel bekommen, wofür sie sie verwenden und welche Ziele sie erreichen wollen, sowie über ihre Unternehmensstruktur, Personalstruktur, Gründer und Ähnliches berichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat das Kabinett Ende August 2019 verabschiedet. Der Landesrechnungshof hatte den Umgang mit Fördermitteln unter anderem bei der Arbeiterwohlfahrt kritisiert. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V. forderte, das Gesetz nicht nur auf Wohlfahrtsorganisationen, sondern auf den ganzen gemeinnützigen Sektor anzuwenden.

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Ausgabe 204 September 2019