Berlin: Neuregelung für Führungszeugnis Ehrenamtlicher

Seit 1. April 2013 müssen Ehrenamtliche auch dann ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn sie an Schulen tätig werden. Der Berliner Senat hat mit dieser Vorschrift Handlungsempfehlungen im Bundeskinderschutzgesetz umgesetzt. Bereits seit 2010 werden von Helfern, Betreuern und Trainern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, polizeiliche Führungszeugnisse verlangt. Die Neuregelung stößt einem Bericht des Tagesspiegels vom 10. April 2013 zufolge auf Ärger bei den Betroffenen. Er schildert den Fall einer pensionierten Lehrerin, die nun nach jahrzehntelangem beruflichem und ehrenamtlichem Engagement ihr Ehrenamt infrage stellt. Der Kinderschutzbund allerdings verteidigt die Neuregelung als „große Errungenschaft“.

, Ausgabe 133 April 2013
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