Ein ganzes Bündel an Änderungen enthält der neue Anwendungserlass der Abgabenordnung im Gemeinnützigkeitsrecht. Dazu gehört einerseits der Abschied von der Geprägetheorie (-> Politik und Staat). Daneben gibt es neue Definitionen gemeinnütziger Zwecke, es wurden die Vermögensgrenzen für die Anerkennung von Hilfsbedürftigkeit verändert und etliche Einzelheiten zur Feststellung der Gemeinnützigkeit modifiziert. Prof. Dr. Rainer Hüttemann fasst in seinem Beitrag “Der neue Anwendungserlass zu den §§ 51-68 AO” in den Roten Seiten der aktuellen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 1/2012) zusammen, worum es geht. Seine Einschätzung: Die Änderung bei der Geprägetheorie komme einem “Paradigmenwechsel” gleich, andere Änderungen seien vor allem Aktualisierungen, die den Gerichtsurteilen der letzten Jahre folgten. Weitere Urteile sind bereits gesprochen – die nächste Änderung dürfte nicht lange auf sich warten lassen, prognostiziert Hüttemann.
Stiftung&Sponsoring: Einzelheiten zum neuen Anwendungserlass
, Ausgabe 120 Februar 2012