Um Anleger zu schützen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren finanzrechtliche Regelungen eingeführt, die auch Stiftungen betreffen können, wenn sie Vermögen verwalten. Darüber informiert der Beitrag “Erlaubnispflichtige Aktivitäten” der Rechtsanwältin Barbara Meyn in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 4 / 2015). “Stiftungen, die andere Stiftungen oder sonstige Nonprofit-Organisationen im Hinblick auf Vermögenverwaltungsangelegenheiten ‘mitverwalten’, können Kreditwesengesetz-relevante und damit erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausüben”, schreibt sie.
Stiftung&Sponsoring: Anlegerschutz und Stiftungen
, Ausgabe 159 August 2015