Berlin: Bundesratsinitiative für Kontrolle sozialer Dienstleister erfolgreich

Im Rahmen ihrer “Transparenzoffensive” für den gemeinnützigen Sektor brachte die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für schärfere Kontrollen sozialer Dienstleister ein. Der Vorschlag zur Änderung des Sozialgesetzes wurde vom Bundesrat am 26.11.2010 angenommen. Neben anlassbezogenen Prüfungen erlaubt der Gesetzesentwurf des Berliner Senats nun auch routinemäßige Kontrollen sozialer Betriebe. Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Sozialdienstleister können die Zuwendungen an die jeweilige Einrichtung gekürzt werden. Zur besseren Vergleichbarkeit von Leistungen und für mehr Transparenz sollen zudem Personalschlüssel für die Mitarbeiter festgelegt werden. Die Bemühungen des Berliner Senats um mehr Transparenz im Dritten Sektor sind eine Reaktion auf die Affäre um die Treberhilfe (> Jahresrückblick Stefan Nährlich). Zustimmen muss den Änderungen im Sozialgesetzbuch nun noch der Bundestag.

, Ausgabe 107 November-Dezember 2010