Eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Förderung von Engagementinfrastrukturen hat das Bündnis für Gemeinnützigkeit gefordert. Es legte am 18. August 2021 in Berlin seine Vorstellungen zur Engagementpolitik in der kommenden Legislaturperiode vor. Weitere Bestandteile sind der Zuschnitt von Engagementpolitik als Querschnittspolitik zu allen Politikressorts, eine Enquete-Kommission, die untersucht, welchen Beitrag bürgerschaftliches Engagement zur Bewältigung von Krisen leistet, sowie ein Gesetz für eine wehrhafte Demokratie. Außerdem auf der Liste: die Förderung digitaler Kompetenzen im Engagement, die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, die Ausstattung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) als Förderstiftung mit größtmöglicher Flexibilität und Autonomie sowie die Einsetzung des für Engagement zuständigen bisherigen Unterausschusses als Vollausschuss im Bundestag. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit besteht aus Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie Experten und Wissenschaftlern. Teils ähnliche Forderungen zur Bundestagswahl hat bereits die Aktive Bürgerschaft veröffentlicht (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 224 Juli 2021) sowie das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement BBE (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 224 Juli 2021)
Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert bessere Grundlagen für Engagementpolitik
, Ausgabe 225 August 2021