Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) darf nicht mehr vor Spenden an die Hilfsorganisation Deutsche Lebensbrücke e.V. warnen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 14. Dezember 2016 (Aktenzeichen 15W7416.00). Aus der Begründung des Beschlusses geht unter anderem hervor, dass nach Ansicht des Gerichts das DZI nicht sorgfältig genug geprüft hatte: “Zu den von ihr zu wahrenden Sorgfaltsanforderungen gehört deswegen jedenfalls, dass sie der jeweils betroffenen Hilfsorganisation vor einer Veröffentlichung einer ‘ehrenrührigen’ Tatsache durch geeignete Nachfrage Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss”, so das Gericht. Das DZI vergibt ein kostenpflichtiges Spendensiegel, warnt aber auch vor Spenden an in seinen Augen unseriöse Organisationen. Bei der Lebensbrücke e.V. kritisierte das DZI eine angeblich mangelnde Transparenz bei der Abrechnung der telefonischen Spendenwerbung, wogegen sich Lebensbrücke e.V. erfolgreich zur Wehr setzte.
Urteil: Gericht beanstandet DZI-Prüfung
, Ausgabe 176 März 2017