ADAC: Gericht bestätigt Status als Verein

Der Automobilclub ADAC darf seinen Vereinsstatus behalten, hat das Amtsgericht München entschieden. Es könne kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb festgestellt werden, nachdem der Verein seine kommerziellen Tätigkeiten in eine Aktiengesellschaft ausgelagert habe. Der ADAC hatte sich nach dem Skandal um Manipulationen bei seinem Autopreis “Gelber Engel” reformiert und sein Versicherungs- und Verlagsgeschäft vom Verein abgetrennt (bürgerAktiv berichtete). Der Verein muss seine Mitgliedereinnahmen nicht versteuern, darf aber auch nicht gewinnorientiert arbeiten. Für das vergangene Jahr hat der Verein einen Zuwachs von 450.000 Mitgliedern verzeichnet.

, Ausgabe 174 Januar 2017