Die Bundesregierung berät derzeit das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts, das voraussichtlich noch im Sommer in Kraft treten wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Stiftung Rechtsfähigkeit erlangt, sollen nun im BGB bundeseinheitlich geregelt werden. Weitere Erleichterungen im Stiftungsrecht sollen diese Form bürgerschaftlichen Engagements fördern. Gesetzentwurf und Information: www.bundestag.de oderwww.buergerstiftungen.info/downloads/1408765.pdf
Ausgabe 05, April 2002