Mit der Extremismusklausel geraten die Zuwendungsempfänger in Generalverdacht, es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so genau zu nehmen, schreibt Rudolf Speth in seinem Kommentar. Der Publizist und Professor in Vertretung an der Universität Kassel fragt, ob die „disziplinierende Gewalt“ der Anti-Extremismus-Erklärung einen konstruktiven Umgang des Staates mit der Zivilgesellschaft bedeutet.
Kommentar: Zuwendungsempfänger unter Generalverdacht?
, Ausgabe 108 Januar 2011