NZZ: Demokratiefördergesetz – politische und juristische Bedenken

Einen sehr kritischen Blick wirft in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) Susanne Gaschke auf das geplante Demokratiefördergesetz. Neben den juristischen Bedenken, ob der Bundestag überhaupt zuständig ist (bürgerAktiv berichtete) referiert sie die Bedenken, dass im gegenwärtigen Vorläufer des Gesetzes, dem Programm „Demokratie leben!“ nur links-grün orientierte Organisationen Zuwendungen bekämen – „Nach erkennbar konservativen Trägern sucht man hingegen vergeblich“ – und dass eine Extremismusklausel fehle, sodass auch der Nähe zum radikalen Islam verdächtige Vereine mit dem Steuergeld gefördert würden. Zum Thema Evaluation stellt Gaschke fest: „(…) auf den ersten Blick ist es ein Widerspruch, dass der Staat seit 2015 so viel Geld in die zivilgesellschaftliche Arbeit ‚gegen rechts‘ investiert – und dass gleichzeitig die in Teilen rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) immer bessere Wahl- und Umfrageergebnisse einfährt. Nützen die Projekte also gar nichts?“ Der Text erschien am 6. März 2024 unter dem Titel „Her mit der Staatsknete ‚gegen rechts‘: Zwei deutsche Ministerinnen wollen mit aller Macht ihr ‚Demokratiefördergesetz‘ durchsetzen“.

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, Ausgabe 253 März 2024