Verbandssanktionengesetz wird auch Gemeinnützige betreffen

CDU/CSU und SPD haben sich offenbar über letzte Streitpunkte bezüglich des Verbandssanktionengesetzes geeinigt. Das berichtet das Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO) am 6. März 2020. Mit der Vorlage eines Referentenentwurfes aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) sei bis zum Sommer zu rechnen.

Die Unterstützung der Rechtstreue juristischer Personen und Personenvereinigungen sowie die Sanktionierung des Fehlverhaltens von Leitungskräften sind der Kern des sogenannten Verbandssanktionsgesetzes des BMJV. Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen fallen unter den Geltungsbereich des neuen Gesetzesvorhabens. Steuerhinterziehung, Untreue oder Spendenbetrug sollen durch verschiedene Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden. Strafmildernd soll sich auswirken, wenn Organisationen mit einem internen Compliance Management System einem etwaigen Fehlverhalten vorbeugen.

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Ausgabe 209 März 2020, Recht & Politik