Ist bei der Gemeinnützigkeit die Geprägetheorie noch haltbar? Nein, sagt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und hat mit Schreiben vom 17. Januar 2012 den bislang gültigen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) geändert. Hauptkritikpunkt an der Geprägetheorie war der Vorwurf, dass bislang eine besonders erfolgreiche Mittelbeschaffung die Gemeinnützigkeit einer Einrichtung gefährden konnte, auch wenn durch diese wirtschaftliche Betätigung zusätzliche Mittel zur Verfolgung der steuerbegünstigten, also gemeinnützigen Zwecke erwirtschaftet wurden. Das schreibt Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Bonn in den Roten Seiten der neuen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring (-> Fachmedien).
Anwendungserlass: Mehr Spielraum für Gewinn
, Ausgabe 120 Februar 2012, Recht & Politik