Die Bundesregierung hat mit Drucksache 16/9530 vom 10.06.2008 auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE geantwortet. Diese wollte wissen, ob steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement von Langzeitarbeitslosen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen. Eine Anrechnung werde durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in jedem Einzelfall geprüft, so die Bundesregierung, wenn die Aufwandsentschädigungen den Betrag von 173,50 Euro monatlich übersteigen.
Bundesregierung: Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt
, Ausgabe 80 Juni 2008, Recht & Politik