EU-Kommission: CSR-Berichte sollen Pflicht werden

Unternehmen aller Branchen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen informieren müssen. Dies sieht der Richtlinienvorschlag “Offenlegung nicht-finanzieller Informationen und zu Diversity” vor, den die Kommission am 16. April 2013 vorgelegt hat. Die Offenlegung kann auf Konzernebene erfolgen und sich an internationalen oder nationalen Leitlinien wie dem UN Global Compact, der ISO-Norm 26000 oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex orientieren. Die vier Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft lehnen das Kommissionsvorhaben einhellig und entschieden ab, wie sie in einer gemeinsamen Presseinformation mitteilen. Sie befürchten erheblichen bürokratischen Aufwand und einen massiven Eingriff “in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen auf einem Gebiet, auf dem staatliche Regulierungen nichts zu suchen haben”.

, Ausgabe 133 April 2013, Recht & Politik