Finanzamt Frankfurt a.M.: Dona Carmen ist doch gemeinnützig

Die Prostituiertenselbsthilfeorganisation Dona Carmen e.V. ist nach einem Schreiben des Finanzamtes Frankfurt a.M. vom 14. Februar 2018 wieder gemeinnützig. Dies teilte die Organisation am 26. Februar 2018 mit. Dem Verein, der sich für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, wurde 2015 die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2011 bis 2013 mit der Begründung entzogen, dass sich das in der Satzung benannte Eintreten gegen die “Diskriminierung von Prostituierten” keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zuordnen lasse. Die Organisation reichte dagegen Klage vor dem Hessischen Finanzgerichtshof in Kassel ein. Darauf habe das Finanzamt den Ablehnungsbescheid von 2015 ohne Begründung wieder zurückgenommen, schreibt Dona Carmen auf ihrer Homepage.

www.donacarmen.de/der-kampf-um-die-gemeinnuetzigkeit-von-dona-carmen-e-v/
www.donacarmen.de/pressemitteilung-erfolg-im-kampf-um-gemeinnuetzigkeit-dona-carmen-e-v-zwingt-finanzbehoerde-in-die-knie/
www.fr.de/frankfurt/kehrtwende-dona-carmen-siegt-a-1457260

Ausgabe 187 März 2018, Recht & Politik