Geld gegen Rechts nur gegen Unterschrift

Die umstrittene „Extremismusklausel“ für Initiativen zur Demokratieförderung bleibt erhalten. Wenn Vereine und Projekte öffentliche Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ erhalten, müssen sie ein schriftliches Bekenntnis zu ihrer Verfassungstreue und der ihrer Projektpartner abgeben. Im Bundestag verteidigte am 10.02.2011 der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Hermann Kues, das Vorgehen: „Es ist auch völlig klar, dass der Staat, wenn er Programme gegen Extremismus auflegt, darauf achtet, dass nicht gerade diejenigen gefördert werden, die selbst in extremistischen Kategorien denken und danach handeln.“ Zweifel an der Rechtmäßigkeit äußerte der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse (SPD) und bezog sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Der Staat, so Thierse, missachte die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit, wenn er Bürger bereits bei der bloßen Vergabe von Fördermitteln zu einem Bekenntnis zwinge. (> Presseschau) Die Opposition konnte sich in der Sitzung mit ihren Anträgen zur Streichung der geplanten Bestätigungserklärung nicht durchsetzen. Der Antrag von SPD und B90/Die Grünen (17/4551) wurde abgelehnt, der Antrag der Linksfraktion (17/4664) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dass gemeinnützige Organisationen nach dem Willen des BMFSFJ seit einiger Zeit ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch ihrer Projektpartner abgeben müssen, war auf Kritik bei vielen Vereinen und Projekten gestoßen, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. (< Ausgabe 108 - Januar 2011)

, Ausgabe 109 Februar 2011, Recht & Politik
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