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Recht und Gesetz

Bundeskabinett will gemeinnützige Organisationen entlasten

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Am 24. Oktober 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen (< Ausgabe 127 - September 2012). Es soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen verbessern. Neben der Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro soll die Frist, in der gemeinnützige Vereine und Stiftungen ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr verlängert werden. Zudem soll gelten: Wenn Einstellungen in die freie Rücklage künftig im laufenden Jahr nicht bis zur Höchstgrenze in Anspruch genommen wurden, soll der Differenzbetrag noch innerhalb der beiden folgenden Jahre zugeführt werden können. Ferner soll die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorgangen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt.

Verfassungsschutz wird nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden

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Vereine sollen doch nicht automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in Verfassungsschutzberichten auftauchen (< Ausgabe 123 - Mai 2012). Darauf haben sich nach Informationen der Zeitung "Die Welt" die zuständigen Finanzpolitiker von Union und FDP verständigt. Auf Druck der Liberalen werde der entsprechende Passus nun wieder aus dem Jahressteuergesetz 2013 gestrichen.

Bundesrat will Weiterentwicklung der Freiwilligendienste

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Nach dem Willen der Bundesländer soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Jugendfreiwilligendienste mehr Geld erhalten und dass die Kontigentierung der Plätze beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) aufgehoben wird. Außerdem sollen Rechte und Pflichten der Träger im Bundesfreiwilligendienstgesetz verankert werden und die Rolle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zeitnah geprüft werden. Die Länder sehen das BAFzA durch seinen Aufgabenzuschnitt in einer konfliktreichen Konkurrenz zu den Zentralstellen der Verbände und den zivilgesellschaftlichen Organisationen. Weiterhin wollen die Länder, dass die Arbeitsmarktneutralität der Freiwilligendienste sichergestellt wird, die Qualität von Bildungsangeboten verbessert und ein Freiwilligendienstestatusgesetz auf den Weg gebracht wird. Dies hat der Bundesrat am 21. September 2012 beschlossen (Drucksache 373/12).

Berlin: Initiativen verteidigen Bezirk Neukölln gegen Buschkowsky

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Initiativen im viel gescholtenen Berliner Bezirk Neukölln haben sich gegen den Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky gewehrt. Seine Thesen über die misslungene Integration, die er in seinem Buch “Neukölln ist überall” verbreitet, bestätige falsche Vorurteile, belaste Flüchtlinge und Migranten in dem Bezirk und erschwere die soziale Arbeit. Buschkowsky selbst, immerhin Bürgermeister des Bezirks, schöpfe seine Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus. Akteure unter anderem aus der Jugendhilfe, Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen haben ihre Kritik am 26. Oktober 2012 in Berlin bei einer Diskussionsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgetragen.

Haushalt 2013 für Bürgerschaftliches Engagement

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Rund 97 Millionen Euro sieht der Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Stärkung der Zivilgesellschaft vor. So steht es im Haushaltsgesetz 2013 (Drucksache 17/10200), Titelgruppe 07. Gut 92 Millionen Euro entfallen auf den Freiwilligen Sozialen Dienst, den Freiwilligen Ökologischen Dienst und den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind im Haushaltsplan des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben enthalten (Kapitel 1704). Von den 242 Millionen Euro Gesamtausgaben entfallen 167 Millionen Euro auf den BFD, weitere 21 Millionen Euro sind für die Durchführung von Seminaren für die BFD`ler in den bundeseigenen Bildungszentren veranschlagt. Um den Haushalt 2013 des BMFSFJ im Bereich “Bürgerschaftliches Engagement” ging es am 26. September 2012 in der 27. Sitzung des Unterausschusses “Bürgerschaftliches Engagement” im Deutschen Bundestag.

BMF will Gemeinnützigkeit entbürokratisieren

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Mit einem sogenannten Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GeG) will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Vereinen und Stiftungen das Leben leichter machen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht unter anderem Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage vor, eine Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel und eine Entschärfung der Haftung der ehrenamtlich Tätigen.

Gemeinnützigkeitsreform: Noch nicht so weit

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Kulturelle oder soziale Betriebe von gemeinnützigen Organisationen gelten nur dann als steuerbegünstigter Zweckbetrieb, wenn sie nicht in Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern treten. Dabei ist es unerheblich, ob eine konkrete Wettbewerbssituation schon besteht oder nur potenziell möglich sei. Dies will das Bündnis für Gemeinnützigkeit ändern und schlägt vor, die konkrete Situation vor Ort als Bezugspunkt zu nehmen. In der 26. Sitzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement am 27. Juni 2012 erläuterte Prof. Dr. Hans Fleisch als Vertreter des Bündnisses die Position: “Potenziell”, so zitiert ihn das Protokoll der Sitzung, “könne auch in dem brandenburgischen Dorf, in dem er wohne, ein kommerzielles Theater errichtet werden. In der Realität würde es hier und in vielen anderen ländlichen Gebieten jedoch nur Kulturangebote geben, wenn sie durch Bürgervereine und bürgerschaftliches Engagement angestoßen und organisiert würden.”
Unterausschussmitglied Klaus Riegert (CDU/CSU) informierte darüber, dass sich die Koalition derzeit in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesjustizministerium befinde, um zu prüfen, ob und welche der vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt werden könnten.

Ehrenamt: Pauschalen sollen steigen

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Das Bundesfinanzministerium will die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit anheben. Das berichtete die Wirtschaftswoche am 11. August 2012. Die Übungsleiterpauschale solle von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich ansteigen, die Pauschale für andere Ehrenämter von 500 auf 600 Euro. Auch sollen dem Bericht zufolge Vereinsvorstände, die unter die Ehrenamtspauschale fallen, bei Steuerschulden nicht mehr persönlich und unbeschränkt haften müssen. Nach der Sommerpause wolle das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Führungszeugnis: Nur kostenlos ist nicht genug

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Der niedersächsische Landtag will sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Ehrenamtliche künftig einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses polizeiliches Führungszeugnis haben. Dies hat er auf seiner Sitzung am 18. Juli 2012 beschlossen. Aktuell sieht das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) allerdings schon aus eigenem Ermessen von einer Gebührenerhebung ab. Grundlage ist eine neue Richtlinie. Dies gilt auch, wenn ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhalten, wie das BfJ bereits im Juni mitteilte.

Russland, Israel: Gesetzentwürfe gegen ausländische NGOs

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Das russische Parlament Duma hat am 13. Juli 2012 das Gesetz gebilligt, nach dem Nichtregierungsorganisationen (NGO) einer Sonderbehandlung unterworfen werden sollen, wenn sie Geld aus dem Ausland erhalten. Die NGOs müssen sich registrieren lassen, und ihre Finanzen werden streng kontrolliert. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis. Das Gesetz trifft politisch ausgerichtete Organisationen wie die Antikorruptionsorganisation Transparency International oder die Wahlbeobachtungsorganisation Golos, aber auch Hilfsorganisationen wie die Kindernothilfe.
Ähnliche Überlegungen gibt es in Israel: Hier brachte Anfang des Jahres der Likud-Abgeordnete Ofir Akunis in der Knesset einen Gesetzentwurf ein, nach dem israelische NGOs nicht mehr als umgerechnet 4.000 Euro von ausländischen Regierungsorganisationen erhalten dürften. Akunis’ eigenen Aussagen zufolge würden damit vor allem linke NGOs getroffen. Rechte Organisationen, die mehr Geld von privaten Geldgebern aus dem Ausland erhalten, blieben ungeschoren. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf auf Eis.