Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern Vereinen und Stiftungen ermöglichen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Regelung in den Satzungen durchzuführen (bürgerAktiv berichtete AUSGABE 233 MAI 2022). Die Bundesregierung hat dazu am 1. Juli 2022 Stellung genommen (Drucksache 20/2352) und sich dafür ausgesprochen, dass alle Gremiensitzungen im Wege jedweder geeigneten elektronischen Kommunikation ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden können. Geregelt werden soll dies im BGB. Der Bundestagsbeschluss steht noch aus. Laut Auskunft der Pressestelle der Bundestagsverwaltung vom 18. Juli 2022 gegenüber bürgerAktiv steht das Thema erst wieder nach der parlamentarischen Sommerpause im September auf der Agenda des Parlamentes. Die aktuell noch gültige Sonderregelung des Gesetzgebers vom März 2020 endet am 31. August 2022.
Virtuelle Gremiensitzungen: Gesetz kommt nach der Sommerpause
, Ausgabe 235 Juli 2022, Recht & Politik