„FAZ“: Stiftung statt neue Rechtsform für Verantwortungseigentum

Seit einiger Zeit wird in Deutschland diskutiert, ob eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum notwendig ist (bürgerAktiv berichtet in Ausgabe 206 November-Dezember 2019), also eine Unternehmensform, bei der die Unternehmensgewinne nicht von privaten Eigentümern für ihre eigenen Zwecke abgeschöpft werden können, sondern im Unternehmen bleiben beziehungsweise reinvestiert werden. In einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 19. März schreiben die Professoren Mathias Habersack, Péter Horváth und Rainer Kirchdörfer, eine neue Rechtsform sei nicht nötig. Denn „das Stiftungsrecht biete Familienunternehmen wie Start-ups bereits jetzt enorme Möglichkeiten. Nun aber biete die geplante Stiftungsrechtsreform der Bundesregierung eine Chance, es weiter zu verbessern, um den Anliegen von Familienunternehmen und Start-ups noch stärker Rechnung zu tragen. Der Reformvorschlag der Bundesregierung sei zu begrüßen, er könnte Stiftungslösungen „noch attraktiver“ machen. Positiv sei beispielsweise das geplante Stiftungsregister zu bewerten. „Es wird für Rechtssicherheit und Transparenz sorgen.“

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Ausgabe 220 März 2021
Stiftung Aktive Bürgerschaft
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