FAZ: Zuwendung in die Kapitalanlage – ein goldener Mittelweg

Entweder spenden oder zustiften? Zu diesen beiden Möglichkeiten gibt es eine dritte Alternative: Die Zuwendung in die Kapitalanlage. Darauf machten Erich Theodor Barzen, Rechtsanwalt, und Ralph Wedekind, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 2. August 2022 aufmerksam. Die Kapitalrücklage gehört nicht zum Grundstockkapital und kann den Vermögenshalt absichern, darf aber auch verbraucht werden. „Auf dem langen Weg zum Sankt-Nimmerleins-Tag können sich Zustiftungen als Klotz am Bein erweisen. Nützlicher ist oft die Zuwendung in die Kapitalrücklage“, schreiben die Autoren unter dem Titel „Der ‚dritte Weg‘ für Wohltäter und Stiftungen“.

https://www.faz.net/einspruch/der-dritte-weg-fuer-wohltaeter-und-stiftungen-18216916.html

, Ausgabe 236 August 2022