Freifunk: Gemeinnützigkeit dauert noch

Die Schaffung eines freien Kommunikationsnetzwerkes sei ein Beitrag zur digitalen Chancengleichheit, schrieb die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk (Drucksache 19/6925). Man begrüße daher die entsprechende Initiative des Bundesrates (bürgerAktiv berichtete). Die Frage der Gemeinnützigkeit wolle die Bundesregierung jedoch zusammen mit anderen Vorhaben wie der Entbürokratisierung des Ehrenamts und der besseren Förderung von bürgerschaftlichem Engagement insgesamt in einem Gesetzentwurf bündeln. Auf ein genaues Datum wollte sich ein Sprecher des federführenden Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nicht festlegen lassen, ein erster Entwurf solle aber „möglichst bald“ festgezurrt werden, berichtete die Plattform netzpolitik.org am 17. Januar 2019.

netzpolitik.org/…
dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906925.pdf

Ausgabe 196 Januar 2019, Recht & Politik