Engagement braucht Zeit, und die fehlt vielen Menschen. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten freistellen, sind noch die Ausnahme, und bis auf die sogenannten “öffentlichen Ehrenämter” etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es keinen Rechtsanspruch auf Freistellung etwa für Flüchtlingshilfe. Sollte das geändert werden, fragte Jörg-Christian Schillmöller am 9. Februar 2016 im Deutschlandfunk (“Drückt sich der Staat vor der Verantwortung?”). Seine Erkundung der Lage unter den Bundespolitikern ergab Vorbehalte bei Politikern der Linken, der Grünen und der Sozialdemokraten: “Das Ehrenamt an sich, so der Tenor, sei gar nicht der Königsweg. Denn damit werde etwas kompensiert, was staatliche Aufgabe sei”, gab Schillmöller die Stimmung wieder. Auf der anderen Seite mangele es Vertretern der mittelständischen Wirtschaft an Anreizen für eine Freistellung ihrer Mitarbeiter.
Deutschlandfunk: Freistellung fürs Ehrenamt und die Politik
, Ausgabe 164 Februar 2016