Gericht entscheidet erneut über Gemeinnützigkeit von Attac – diesmal negativ

Das Hessische Finanzgericht hat am 26. Februar 2020 erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac für die Jahre 2010-2012 verhandelt und entschieden, dass das globalisierungskritische Netzwerk nicht gemeinnützig ist. Die Kasseler Richter mussten erneut über den Fall entscheiden, weil der Bundesfinanzhof (BFH) ihr positives Urteil aus dem Jahr 2016 aufgehoben hatte. Das oberste Finanzgericht begründete dies damit, dass das Hessische Finanzgericht die Regelungen der Abgabenordnung zu weit ausgelegt habe und die von Attac ausgeübte Beeinflussung der politischen Willensbildung damit nicht vereinbar sei (bürgerAktiv berichtete Februar 2019). Das Urteil des Hessischen Finanzgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Attac hat in einer Presse-Information vom 16. Februar 2020 erklärt, den Rechtsweg auszuschöpfen und Revision beim BFH zu beantragen.

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Ausgabe 208 Februar 2020, Recht & Politik