Die Vorschriften zur Rechnungslegung von Stiftungen werden aktualisiert. Bis zum 30. September 2013 kann man den Entwurf einer Neufassung der Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) noch kommentieren. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sollen schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW gerichtet werden. Die Neufassung werde aufgrund von Änderungen in den Landesstiftungsgesetzen sowie des Handelsgesetzbuches notwendig, so das IDW.
Rechnungslegung von Stiftungen: IDW-Entwurf kommentierbar
, Ausgabe 136 Juli 2013, Recht & Politik