Justizministerium: Noch keine Machbarkeitsstudie für Stiftungsregister

Das Bundesjustizministerium hat Ende Februar 2020 noch keine Machbarkeitsstudie für ein bundesweites Stiftungsregister in Auftrag gegeben. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber bürgerAktiv. Im Sommer 2018 hatten die Innenminister der Länder beschlossen, dass Stiftungsrecht bundesweit zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang empfahl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, eine Machbarkeitsstudie für ein bundesweites öffentliches Stiftungsregister in Auftrag zu geben (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 190 Juni 2018). Mit der Stiftungsrechtsreform sollen Haftungsfragen von Organmitgliedern geklärt und Zusammenlegungen von Stiftungen erleichtert werden. Einen Referentenentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts will das Jutizministerium im Laufe des Frühjahres 2020 vorgelegen.

www.stiftungen.org/de/…

Ausgabe 208 Februar 2020, Recht & Politik