Keine Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung habe bisher keine Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die seit 2018 parteinahe Stiftung der Alternative für Deutschland (AfD) sei jedoch auch kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Das teilte die Bundesregierung am 30. März 2021 (Drucksache 19/28130) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit. Die hatten mit Bezug auf den Demokratieforscher Prof. Dr. Michael Koß gefragt, wie staatliche Förderung einerseits und der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit andererseits vereinbar seien. Um zu verhindern, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung bei einem Wiedereinzug der AfD in den Bundestag Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundes erhält, haben die Bildungsstätte Anne Frank und der Grünen-Politiker Volker Beck am 21. April 2021 in Frankfurt am Main ein Eckpunktepapier für ein Gesetz vorgestellt. Danach sollen Stiftungen mit „verfassungsfeindlichen Positionen“ von der Förderung mit Steuermitteln ausgeschlossen werden. Als eine solche „demokratiegefährdende“ Institution sehen die Initiatoren des Papiers die Desiderius-Erasmus-Stiftung an. 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928130.pdf
https://www.fr.de/politik/geld-fuer-afd-stiftung-verhindern-90469533.html 

Ausgabe 221 April 2021, Recht & Politik