Der Referentenentwurf des Demokratiefördergesetzes ist am 14. Oktober 2022 an Fachkreise und Verbände verschickt worden. Er hat den Stand vom 26. September 2022 und kommt aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI.) Das Gesetz soll es dem Bund ermöglichen, eigene Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und der politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu ergreifen und auch solche Maßnahmen Dritter zu fördern. Dadurch sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und die finanzielle Absicherung der entsprechenden Projekte erreicht werden, heißt es in dem beigefügten Anschreiben. Das Demokratiefördergesetz soll Mitte 2023 in Kraft treten. Im März dieses Jahres hatten die beiden Ministerien ein Diskussionspapier zum geplanten Gesetz vorgelegt und Fach- und Interessenvertreter zu Stellungnahmen eingeladen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 231 März 2022)
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