Bundesfinanzministerium: Zuwendungsbestätigungen per E-Mail

Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster können nicht nur per Post, sondern auch per E-Mail verschickt werden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seinem Schreiben vom 6. Februar 2017 klargestellt. Voraussetzung für den elektronischen Weg ist, dass die Bestätigung maschinell erstellt wurde, als schreibgeschütztes Dokument gesendet wird und dass die gemeinnützige Organisation ihrem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 Einkommensteuer-Richtlinie angezeigt hat.

, Ausgabe 175 Februar 2017, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.