Zustimmung und Ablehnung haben in der Expertenanhörung am 11. Mai 2016 die Anträge der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters gefunden. Die Linke hatte mit ihrem Antrag (Drucksache 18/3842; 28. Januar 2015) die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein öffentliches und kostenfrei zugängliches Register vorzulegen, das mehr Informationen enthält als die beim Deutschen Bundestag geführte Lobbyliste. Unter anderem wollen die Abgeordneten der Linken erreichen, dass die finanziellen Aufwendungen für die jeweilige Lobbyarbeit unter Angabe des Themas, der Auftraggeber und der Nutznießer offengelegt werden. Ähnliches fordern Bündnis 90/ Die Grünen in ihrem Antrag (Drucksache 18/3920 vom 4. Februar 2015) und wollen zudem, dass die Mitwirkung von Lobbyisten in parlamentarischen Vorlagen kenntlich gemacht wird.
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des deutschen Bundestages kam Zustimmung zu diesen Vorschlägen von den Initiativen Lobbycontrol und Transpareny International sowie von der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung. Kritisch bis ablehnend äußerten sich der Direktor des schleswig-holsteinischen Landtages, Prof. Dr. Utz Schliesky, und der Rechtswissenschaftler von der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Helge Sodan. Beide führten verfassungsrechtliche Bedenken an.
Deutscher Bundestag: Diskussion über Lobbyregister
, Ausgabe 167 Mai 2016, Recht & Politik