Europäischer Gerichtshof liberalisiert Rettungsdienst

Rettungsdienstaufgaben wie Notfallhilfe und Krankentransport werden in Deutschland überwiegend von der öffentlichen Feuerwehr und privatgemeinnützigen Hilfsorganisationen durchgeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.04.2010 in der Rechtssache C-160/08 nun entschieden, dass es nach EU-Recht erforderlich ist, die Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen bekannt zu machen. Der Gerichtshof urteilte damit gegen die Bundesrepublik Deutschland, welche die Auffassung vertrat, dass die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Leistungen Ländersache und somit eine hoheitliche Aufgabe sei, die nicht den europäischen Marktgesetzen unterliege. Geklagt hatte die EU-Kommission, nachdem sich private Rettungsdienste bei der Behörde über die Vergabepraxis in mehreren deutschen Bundesländern beschwert hatten. Nach dem Urteil rechnet sich auch der dänische Falck-Konzern Chancen auf Aufträge in Deutschland aus: Wie verschiedene Medien berichten, verhandelt Europas größter gewerblicher Rettungsdienstanbieter mit Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

, Ausgabe 101 Mai 2010, Recht & Politik