Online-Gremiensitzungen auch 2022 weiterhin möglich

Der Deutsche Bundestag hat am 7. September 2021 die Ausnahmeerlaubnis für gemeinnützige Organisationen verlängert, virtuelle und hybride Gremiensitzungen auch ohne entsprechende Regelungen in der Satzung durchzuführen. Sie gilt nun über das Jahresende hinaus bis zum 31. August 2022. Der Bundestag hatte im März 2020 Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, durch die die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen während der Corona-Krise gesichert werden soll. Ende 2021 war die Ausnahmeregelung zum ersten Mal verlängert worden (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 217 November-Dezember 2020).

https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932275.pdf

, Ausgabe 226 September 2021, Recht & Politik