Fachgespräch Transparenz: Besser freiwillig, sonst gesetzlich

Transparenz stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen. Wenn sich freiwillige Selbstverpflichtungen nicht bewähren, könnte allen gemeinnützigen Organisationen ein relativ leicht zu erfüllender gesetzlicher Mindeststandard vorgeschrieben werden, sagte Christopher Bangert vom Deutschen Caritasverband beim Fachgespräch am 1. März 2013 in Berlin. Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hatte dazu Experten eingeladen und wollte wissen, wie Transparenz über gemeinnützige Organisationen aussehen kann. Ein gesetzlicher Mindeststandard könne z. B. durch ein bei der Finanzverwaltung geführtes online zugängliches “Gemeinnützigkeitsregister” umgesetzt werden, so Birgit Weitemeyer, Professorin an der Bucerius Law School in Hamburg. Die damit unterschiedliche Behandlung des Steuergeheimnisses für gemeinnützige und nicht gemeinnützige Steuerpflichtige erscheine verfassungsrechtlich zulässig. Ulrich Schneider, Sprecher für Jugendpolitik und bürgerschaftliches Engagement der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen betonte gegenüber bürgerAktiv, dass mehr Transparenz notwendig sei, damit das Vertrauen von Spendern weiter gestärkt und öffentliche Fördermittel gezielter eingesetzt werden können. Bei einer Pflicht zur Offenlegung müsse aber in jedem Fall zwischen kleinen und großen gemeinnützigen Organisationen unterschieden werden, so Schneider. Ein Fraktionsbeschluss zu Transparenz soll im Mai vorliegen. Die Thesen von Birgit Weitemeyer und Christopher Bangert stellt die Aktive Bürgerschaft mit freundlicher Genehmigung der Autoren zum Download zur Verfügung.

, Ausgabe 132 März 2013, Recht & Politik