BGH: Deutsche Umwelthilfe missbraucht ihr Klagerecht nicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Aktenzeichen I ZR 149/18) die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bestätigt. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten sei nicht festzustellen. Die DUH hatte ein Autohaus wegen unzureichender Information über Kraftstoffverbrauch und Emissionen eines Neuwagens abgemahnt. Der Händler hielt das für Rechtsmissbrauch und unterstellt, der DUH gehe es vor allem um ihren finanziellen Gewinn (bürgerAktiv berichtete).

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Ausgabe 202 Juli 2019, Recht & Politik